Schatzsuche in Deutschland – doch was gibt es zu beachten ?!

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Schatzsuche in Deutschland – doch was gibt es bei der Suche zu beachten !?

Die Schatzsuche mit einem Metalldetektor ist ein spannendes Hobby und eine aufregende Freizeitbeschäftigung. Man geht davon aus, dass es in Deutschland schätzungsweise etwa 30.000 aktive Schatzsucher – oder genauer gesagt “ Sondengänger “ – gibt. Genaue und verlässliche Zahlen gibt es natürlich nicht, da es für das Hobby “ Sondengehen “ leider keine offizielle Zählung – wie beispielsweise eine Erfassung beim Statistischem Bundesamt – gibt. Wenn man jedoch die aktiven Mitglieder der Sondengänger – Foren im Internet überschlägt, dann kommt man doch recht schnell auf einige Tausend aktive Sondengänger in Deutschland. Die Schatzsuche mit einem Metallsuchgerät ist also ein beliebtes Hobby, welches sich einer immer höheren Beliebtheit erfreut.

Bevor man mit seinem Metallsuchgerät auf Schatzsuche geht, sollte man unbedingt ein paar wichtige und grundsätzliche Punkte beachten. Wir versuchen mit unserem heutigen Beitrag über die “ Schatzsuche in Deutschland “ in Form eines “ Frage – Antwort – Spiel´s “ auf ein paar wesentliche und essentielle Punkte einzugehen. Gerne kannst du uns am Ende unseres Beitrages einen konstruktiven Kommentar hinterlassen damit wir unseren Bericht ständig auf dem neuesten Stand halten und möglichst laufend ergänzen können.

 

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Was denn nun – “ Sondeln “ oder “ Sondengehen “ ?!

Natürlich ist beides richtig. Das Wort “ Sondeln “ hat sich einfach im Laufe der Zeit umgangssprachlich als Kurzform für die Bezeichnung “ Sondengehen “ entwickelt und quasi eingebürgert. Ein Sondengänger ist eine Person, welche mit Hilfe einer Metallsonde nach metallischen und verborgenen Gegenständen sucht.

Wem gehört ein gemachter Fund !?

Das ist in eine leider nicht ganz so einfach zu beantwortende und doch sehr komplizierte Frage …

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Paragraph § 984 des BGB ( dieser Regelung des BGB liegt übrigens die sogenannte “ Hadrianische Fundteilung “ des römischen Kaisers Hadrian zugrunde ). Nach dieser gesetzlichen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches sind gemachte Funde, welche keinem ursprünglichen Eigentümer mehr zugeordnet werden können zwischen dem Entdecker und dem neuen Eigentümer aufzuteilen. Das hört sich zunächst etwas verwirrend an, unser folgendes Beispiel wird die Situation aber verdeutlichen und hoffentlich aufklären: Findet ein Sondengänger zum Beispiel in Bayern auf einem Acker einen alten und wertvollen römischen Münzschatz, dann muss er diesen nach § 984 des BGB mit dem Grundstückseigentümer teilen, da der ursprüngliche Eigentümer ja zweifellos nicht mehr zu ermitteln ist.

So weit, so gut. Würde man die Fundteilung in allen deutschen Bundesländern – so wie in Bayern – nach diesem Teilungsprinzip handhaben, dann wäre ja alles in bester Ordnung. Leider jedoch haben fast alle Bundesländer ( außer Bayern ) den § 984 des BGB mit einem sogenannten “ Schatzregal “ erweitert – so mancher würde auch sagen “ ausgehebelt “ ( Erklärung des Schatzregals siehe WIKIPEDIA ).

Greift nun bei und nach einem gemachten Fund – wie zum Beispiel in Baden-Württemberg – das Schatzregal, dann wird der deutsche Staat automatisch alleiniger Eigentümer des Fundes. Man stelle sich diese Regelung anhand eines weiteren Beispiels praktisch vor: Ein Sondengänger findet in Bayern einen wertvollen Schatz. Nach den Gesetzen in Bayern darf er den Schatz nun behalten und mit dem Eigentümer des Grundstücks teilen. Findet ein anderer Sondengänger 100 Meter weiter in Baden-Württemberg einen Schatz, dann wird der Staat entschädigungslos Eigentümer des Schatzes. Der Finder bzw. der Sondengänger hat nicht einmal einen Rechtsanspruch auf eine Belohnung. Dazu noch muss der Sondengänger in Baden-Württemberg zusätzlich mit rechtlichen Konsequenzen und sogar mit einer Geldstrafe rechnen ( warum erklären wir an einer späteren Stelle ).

In Deutschland herrscht also aktuell eine nicht nur uneinheitliche, sondern auch eine doch sehr unfaire Regelung bezüglich der Fundteilung. Aufgrund der uneinheitlichen Gesetze und der rechtlich geltenden Schatzregale musst du dich also vor der Schatzsuche ganz genau informieren. Denk immer daran: “ Unwissenheit schützt vor Strafe nicht „.

Ein weiteres Beispiel zu den Eigentumsverhältnissen: Sucht ein Sondengänger in einem Strandbad ( egal welches Bundesland / Genehmigung zur Suche vorausgesetzt ) nach neuzeitlichem Schmuck und Münzen, dann wird er rechtlich gesehen nicht sofort Eigentümer der gefundenen Gegenstände ( gilt für Gegenstände mit einem Wert über 20,- Euro ). Erst nachdem die Gegenstände – wie zum Beispiel Goldringe – beim Fundbüro gemeldet und zunächst abgegeben wurden wird der Sondengänger nach Ablauf der Wartezeit bzw. nach 6 Monaten neuer Eigentümer.

Die DENKMALSCHUTZGESETZE der einzelnen Länder in der Bundesrepublik Deutschland in der Übersicht.

Weitere Informative Links und Schatzsucher Informationen gibt es auf dem Schatzsucher Linkverzeichnis zu finden.

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